Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Erfurt
Am 22. März 1992 wurde der erste Ausländerbeirat Erfurt in den neuen Bundesländern in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt gewählt. Damit bekannte sich die Stadt Erfurt zur Gleichbehandlung ihrer ausländischen Mitbürger in der städtischen Gemeinschaft und bejahte die Teilnahme aller ausländischen Mitbürger an der politischen Willensbildung im Rahmen der bestehenden Gesetze.
Das Ziel der Arbeit des Ausländerbeirates ist die Gleichbehandlung der ausländischen und deutschen Bevölkerung. Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der Ausländer gegenüber dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und den Ortschaftsräten.
Jährlich gibt der Ausländerbeirat einen Bericht über die Lage der ausländischen Mitbürger vor dem Stadtrat ab.