Artikel von

Neuregelung: Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt

„Der heute im Thüringer Landtag beschlossene Antrag, ein humanitäres Bleiberecht für Opfer und Zeugen rassistischer Gewalt zu gewährleisten, ist eine intelligente Reaktion“, begrüßte Rea Mauersberger, Sprecherin von MigraNetz Thüringen, den Beschluss der Regierungsmehrheit aus Grünen, Linkspartei und SPD. „Auf diese Weise wird Neonazis und anderen fremdenfeindlichen Gewalttätern signalisiert, dass ihre Attacken politisch das Gegenteil dessen bewirken, was sie beabsichtigten“, so weiter MigraNetz, der landesweite Zusammenschluss von Migrantenorganisationen.

Zwar ist seit 2007 es möglich, zum Zwecke der Durchführung von Strafverfahren ausreisepflichtigen Ausländern die weitere Anwesenheit im Lande zu gestatten, damit nicht plötzlich wichtige Zeugen fehlen und die Täter triumphieren - aber nur falls die Kommunikation zwischen allen Beteiligten klappt. Außerdem gelte diese Regelung nur für 'Verbrechen' wie Mord und Totschlag, erinnert MigraNetz, nicht für 'Vergehen', wie etwa gefährlichen Körperverletzung. Der am Freitag im Thüringer Landtag verabschiedete Antrag geht darüber hinaus, indem für Opfer solcher Übergriffe im Freistaat eine Bleibeperspektive eröffnet wird durch Anwendung und Auslegung einer bereits im Gesetz vorhandenen Generalklausel: „Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern“ (§ 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz). MigraNetz begrüßt, daß Thüringen nun dem Land Brandenburg auf dessen seit Jahresanfang beschrittenen Weg folgt: Bundesweit erstmals wird so - durch ermessenslenkenden Erlass auf Grundlage des Aufenthaltsrechts - fremdenfeindlichen Versuchen, Menschen zu vertreiben, widerstanden. Es gehe, so MigraNetz, nicht um die Besserstellung einer Opfergruppe, sondern um den Versuch, deren spezifische Statusnachteile auszugleichen.